(1) Folgende Nutzungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen der autoiXpert GmbH & Co. KG, Binsentalstraße 40A, 89331 Burgau bei Neu-Ulm, (nachfolgend „autoiXpert“ oder „Anbieter“ genannt) und dem Kunden, die über das Portal www.autoiXpert.de und / oder über die zur Verfügungstellung der Software autoiXpert für KFZ Sachverständige geschlossen werden.
(2) Abweichende AGB der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(3) Kunden im Sinne der hier vorliegenden Regelungen sind ausschließlich Unternehmer.
(1) autoiXpert bietet dem Kunden eine online Softwarelösung für eine Vertragslaufzeit an, die dem Kunden als KFZ-Sachverständigen die Organisation und Erstellung von Gutachten mit vorgegebenen Schnittstellen zu Drittanbietern erleichtert. Für die vom Kunden in der Softwarelösung eingepflegten Daten und Inhalte stellt autoiXpert auch Speicherplatz zur Verfügung. Eine Übergabe der Plattform-Software ist nicht Vertragsbestandteil.
(2) Der Kunde kann zwischen verschiedenen Angebotsversionen von autoiXpert wählen, die unterschiedliche Nutzungsumfänge und Funktionen der Softwarelösung beinhalten.
(3) Die auf der Webseite von autoiXpert dargestellten Angebote stellen ein unverbindliches Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung über die Webseite erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können im Rahmen des Bestellprozesses vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar.
Der Anbieter kann das Angebot annehmen, indem der Anbieter dem Kunden
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
(4) Der Vertragstext wird von autoiXpert nicht gespeichert.
(5) Ein Vertrag kommt folgendermaßen über die Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande: Mit der Bestellung erklärt der Kunde unverbindlich sein Vertragsinteresse oder verbindlich sein Vertragsangebot.
(5.1) Vertragsinteresse
Die Bestellung des Kunden durch die in Ziffer (5) genannten Mittel stellt ein unverbindliches Angebot des Kunden an autoiXpert zum Abschluss eines Vertrages über die in der Bestellung beschriebene Leistung dar. Nach Eingang der Bestellung übermittelt autoiXpert dem Kunden nach Ermessen eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Die Annahme wird durch den Kunden entweder ausdrücklich erklärt oder erfolgt spätestens mit Bezahlung der Leistung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots. Das von autoiXpert unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden für eine Dauer von 14 Tagen.
(5.2) Vertragsangebot
Der Kunde kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Vertragsangebot erklären. autoiXpert wird dem Kunden nach Ermessen eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch autoiXpert entweder innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Zahlungsaufforderung oder Leistungserbringung.
(6) Der Kunde hat die im Registrierungsformular zum Kundenlogin oder auf anderem Wege durch autoiXpert abgefragten Vertragsdaten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Die Angabe von Künstlernamen, Pseudonymen oder sonstigen Phantasiebezeichnungen im Rahmen der Personennameabfrage ist nicht gestattet. Ebenso untersagt ist es, bei der Bestellung fremde oder sonst unzutreffender Angaben anzugeben. Sofern sich die erhobenen Daten nach der Bestellung ändern, ist der Kunde verpflichtet, sein Profil unverzüglich dahingehend zu aktualisieren oder aber autoiXpert die geänderten Daten anderweitig zu übermitteln.
(7) Der Kunde muss sein Passwort für das Kundenlogin geheim halten und den Zugang zu seinem Kundenkonto sorgfältig sichern. Der Kunde ist verpflichtet, autoiXpert umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten missbraucht wurde.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, aufgrund von Wartungsarbeiten und aus anderen wichtigen Gründen die dauerhafte Nutzung zu unterbrechen, sofern er den Kunden in angemessener Zeit vorab darüber informiert. In dringenden Fällen ist die Vorabmitteilung entbehrlich.
(1) Das Urheber- und ausschließliche Nutzungsrecht für veröffentlichte, von autoiXpert erstellte Objekte (autoiXpert Software inkl. Schnittstellen, Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) bleibt allein bei autoiXpert.
(2) Der Kunde erhält mit Registrierung und mit Vertragsschluss über die Zurverfügungstellung der Software ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht, die Plattform nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG bleiben unberührt.
(3) Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Elementen der Plattform in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von autoiXpert nicht gestattet. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich autoiXpert zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart.
(1) autoiXpert bietet die technische Möglichkeit zur Verwaltung und Organisation von KFZ-Gutachten mit Zurverfügungstellung von von autoiXpert vorgegebenen Schnittstellen zu Drittanbietern mit der Online- Plattform.
(2) Der Kunde hat die Möglichkeit Informationen und Inhalte für seine KFZ-Gutachten und über die vorgegebenen Schnittstellen an Drittanbieter anzugeben.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm etwaig gelieferten Inhalte für die Software bzw. für die von ihm mit der Softwarelösung erstellten Gutachten vollumfänglich frei von Rechten Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dasselbe gilt für Daten und Inhalte, die der Kunde in eigener Verantwortung über die Schnittstellen an Drittanbieter übermittelt.
(4) Der Kunde stellt autoiXpert von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen autoiXpert wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden mit der Softwarelösung von autoiXpert benutzten und übermittelten Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt alle autoiXpert aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von autoiXpert bleiben unberührt.
(5) Hat autoiXpert den begründeten Verdacht, dass eine Nutzung des Kunden gegen die Nutzungsbedingungen, Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, darf autoiXpert die betreffende Nutzung bzw. den Zugang zur Software nach vorheriger Information an den Kunden und mit Hinweis auf den Verdacht und ohne dass dies irgendwelche Pflichten für autoiXpert nach sich zieht, sperren.
(6) autoiXpert hat das Recht, Angebote und Inhalte der Softwarelösung technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. autoiXpert behält sich vor, die Softwarelösung zukünftig nach eigener Wahl mit weiteren Schnittstellen zu ergänzen und technische Funktionen zu verbessern. Ebenfalls können nach Wahl von autoiXpert Funktionen entfernt werden, wenn dies nur eine geringfügige Leistungsänderung und keine Änderung der vereinbarten Gesamtfunktionalität bedeutet. Können durch eine Leistungsänderung berechtigte Interessen des Kunden (z.B. bei einer erheblichen Leistungsänderung zum Nachteil des Kunden) nachteilig berührt werden, so teilt autoiXpert diese Leistungsänderung dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege vor ihrem Wirksamwerden mit und weist ihn in dieser Mitteilung auf sein nachfolgend geregeltes Sonderkündigungsrecht und die Folgen der Nichtausübung des Kündigungsrechts hin. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag, vorzeitig mit einer Frist von 14 Tagen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
(7) Sofern innerhalb der Softwarelösung rechtliche Erklärungen seitens des Kunden oder seiner Endkunden abgegeben werden, erbringt autoiXpert lediglich die technische Darstellung bzw. gegebenenfalls Übermittlung. Für die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Wirksamkeit ist der Kunde verantwortlich.
(8) Der Kunde versichert, ein Handelsgewerbe zu betreiben oder wie Kaufleute im Rechtsverkehr aufzutreten und/oder so behandelt zu werden (z.B. Freiberufler).
(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, mit der Softwarelösung erstellte und einsehbare Unterlagen und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigt, auf einem von der Plattform unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
(2) Ein Vertragsverhältnis über die Erstellung von Gutachten oder anderweitigen Leistungserbringungen des Kunden als KFZ-Sachverständigen besteht nur zwischen dem Kunden und seinen Kunden. Im Falle von Streitigkeiten aus derartigen Verträgen oder einer Rückabwicklung derartiger Verträge erfolgt dies direkt zwischen dem Kunden und dem eigenen Kunden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Gutachten eigenverantwortlich zu erstellen und haftet für entsprechende rechtliche Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie etwaige Aussagen seiner Gutachten und Inhaltsdarstellung und ihm obliegt es diese gemäß seinen eigenen Vertragsbeziehungen zu seinen Kunden ordnungsgemäß zu erbringen.
(4) Der Kunde schließt mit Drittanbietern, zu denen er über die Schnittstellen einen Zugang hat, eigene Verträge. autoiXpert bietet mit der Softwarelösung lediglich eine technische Möglichkeit der Verbindung und des Zugangs. Der Kunde bzw. der Drittanbieter sind für die Ausgestaltung der zwischen ihnen vereinbarten Leistung verantwortlich.
(1) Die Nutzung der Softwarelösung ist kostenpflichtig und es wird je nach Angebotswahl eine monatliche bzw. jährliche Vergütung vereinbart.
(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus für den Zahlungszeitraum.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist autoiXpert berechtigt, die bereitgestellten Dienste auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen.
(4) Gerät der Kunde bei monatlicher Abrechnung
a) für zwei aufeinander folgende Abrechnungszeiträume mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines überwiegenden Teils hiervon oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehrere Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Vergütungsbetrag für zwei Monate erreicht, in Rückstand, kann autoiXpert das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt autoiXpert vorbehalten.
(5) Ergänzend gilt bei Vertragsverhältnissen, bei denen sich der Kunde zur Zahlung einer monatlichen Vergütung verpflichtet hat, dass autoiXpert im Falle der von ihr vorgenommenen Kündigung berechtigt ist, vom Kunden pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der monatlichen Vergütung zu verlangen, die bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist.
(1) autoiXpert verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Der Kunde ist für die Verarbeitung und Speicherung der von ihm mit der Softwarelösung eingegebenen und an Drittanbieter übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen eines datenschutzrechtlichen Verantwortlichen verantwortlich. Die Softwarelösung dient zur technischen Unterstützung, eine eigenständige weisungsfreie Verarbeitung dieser Daten durch autoiXpert geschieht nicht.
(2) Sofern der Kunde einen Vertrag über Leistungen des Anbieters geschlossen hat, bietet der Anbieter dem Kunden Informationen über eigene ähnliche Leistungen über die beim Vertragsschluss übersandte E-Mailadresse an (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Übersendung ist zu jeder Zeit durch den Kunden möglich. Für weitere Informationen und Rechte des Kunden wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung von autoiXpert gegenüber dem Kunden ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von autoiXpert, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die genannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch autoiXpert sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
(2) Für die Wiederbeschaffung von Daten gilt, dass autoiXpert nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
(3) autoiXpert ist bestrebt, den Zugang zu dem Dienst 24 Stunden täglich und sieben Tage pro Woche zur Verfügung zu stellen. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungsarbeiten, Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind jedoch möglich. Es besteht deshalb kein Anspruch auf eine jederzeitige und ununterbrochene Zugänglichkeit der Plattform.
(1) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.
(2) Sofern ein monatliches Zahlungsmodell vereinbart wurde, ist für beide Vertragspartner der Vertrag monatlich kündbar.
(3) Sofern ein jährliches Zahlungsmodell vereinbart wurde, ist für beide Vertragspartner der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Vertragsjahres kündbar.
(4) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
(5) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen. Sofern autoiXpert eine Möglichkeit zur elektronischen Kündigung zur Verfügung stellt, hat der Kunde das Recht, diese ebenfalls zur wirksamen Kündigung zu nutzen.
(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
(2) Der Gerichtstand für dieses Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.